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Parc Ela - gemeinsam für eine intakte Natur!

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Und mittendrin unsere Wiesner Alp.

 

Parc Ela – das ist ganz schön viel Natur auf einmal! Mit 659 km² ist der Parc Ela der grösste Naturpark der Schweiz – also quasi die XXL-Version von „raus ins Grüne“.  Er erstreckt sich über sechs Parkgemeinden: Albula/Alvra, Bergün Filisur, Davos Wiesen, Lantsch/Lenz, Schmitten und Surses. Rund 5'900 Menschen teilen sich diese beeindruckende Bergwelt mit Hirschen, Steinadlern, Enzian & Co. und nennen dies ihre Heimat. 

Vom tiefsten Punkt in der Schinschlucht bis hinauf zum Piz Kesch auf 3'418 m gibt es hier reichlich Platz zum Durchatmen, Staunen und z.B. Wandern – allein das Wanderwegnetz umfasst über 1'000 Kilometer. Und das Beste: 57 % der Parkfläche liegen in geschützten Landschaften.

Kurz gesagt: viel Natur, wenig Schnickschnack – und mittendrin unsere Wiesner Alp. 

Hilf auch du mit, dieses Juwel der Natur zu bewahren! 

Wir verweisen dazu auch auf die Webseite des Parc Ela und der Gemeinde Davos - und überlassen die folgenden Zitate und Hinweise gerne unserem Maskottchen Muli. 

Markierte Wege

 

Wer auf markierten Wegen bleibt, schont die Vegetation und gewährt Wildtieren ihre Ruhe.

In der Gemeinde Davos gilt die Flurschonzeit (Flurordnung) jedes Jahr vom 10. Mai bis zum 1. Oktober.

Während dieser Zeit ist das Betreten und Befahren von Kulturland, offenen fremden Grundstücken und privaten Fusswegen untersagt. Die Wiesen und Felder dienen als wichtige Nahrungsgrundlage für die Landwirtschaft und müssen vor Tritt- und Fahrzeugschäden geschützt werden. Verursachte Schäden durch unerlaubtes Betreten oder Befahren (auch ausserhalb der Schutzzeit) müssen entschädigt werden. Zuwiderhandlungen ziehen Bussen und Kosten für die Wiederherstellung nach sich.

Schutzgebiete

 

Respektieren Sie die Schutzvorschriften in den ausgewiesenen Schutzgebieten, insbesondere in den Wildruhezonen und im Jagdbanngebiet Piz Ela.​

Wusstest du zum Beispiel, dass die Wiesner Alp an ein Gebiet angrenzt, welches im "Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden (TWW) von nationaler Bedeutung" eingetragen ist (Objekt 8897)?

Wir ehrlich gesagt auch nicht. Und findens trotzdem toll. 

Pflanzen

 

Alpenblumen sind auf Fotos viel schöner als verwelkt im Rucksack. Geschützte Arten sind tabu, das Pflücken ist verboten. 

Vor allem Wildpflanzen wie Iva, Gelber Enzian und Heidelbeere sind sehr beliebt für die Herstellung von Kräutertees, Schnäpsen oder als schmackhaftes Dessert. Solange einige Regeln beachtet werden (wie z. B. das Sammeln von kleinen Mengen, keine Rote-Liste-Arten oder das Einholen einer Bewilligung für das Sammeln zu Erwerbszwecken), steht dem Sammeln jedoch nichts im Wege.

Eine Liste von geschützten Pflanzen auf dem Gemeindegebiet Davos findest du auf folgender Übersicht

Littering – Abfall und Wildtiere

 

Littering bezeichnet das achtlose Liegenlassen oder Wegwerfen von Abfall. Plastik, Metall oder Zigarettenstummel bleiben jahrelang in der Natur liegen, wenn man sie nicht einsammelt. Abfälle sind gefährlich für Tiere und schädlich für die Natur. Bitte lassen Sie Ihren Abfall nicht in der Natur zurück. Wildtiere bitte nicht füttern!​

 

In der Gemeinde Davos kostet das Wegwerfen oder Liegenlassen von Kleinabfällen (Littering) im öffentlichen Raum eine Ordnungsbusse von 150 Franken. Wer Abfall absichtlich wegwirft oder illegal entsorgt, wird bestraft.

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Wiesen und Weiden

 

Gehen Sie nicht über ungemähte Wiesen und schliessen Sie Weidegatter oder Zäune hinter sich.

In der Gemeinde Davos gilt die Flurschonzeit (Flurordnung) jedes Jahr vom 10. Mai bis zum 1. Oktober.

Während dieser Zeit ist das Betreten und Befahren von Kulturland, offenen fremden Grundstücken und privaten Fusswegen untersagt. Die Wiesen und Felder dienen als wichtige Nahrungsgrundlage für die Landwirtschaft und müssen vor Tritt- und Fahrzeugschäden geschützt werden. Verursachte Schäden durch unerlaubtes Betreten oder Befahren (auch ausserhalb der Schutzzeit) müssen entschädigt werden. Zuwiderhandlungen ziehen Bussen und Kosten für die Wiederherstellung nach sich.

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Mutterkühe, Herdenschutzhunde - und die lieben Wild-Campierer

 

Halten Sie Distanz. Bleiben Sie gegenüber Herdenschutzhunden und Mutterkühen ruhig und berühren Sie die Tiere nicht. Steigen Sie vom Bike ab - schieben Sie dieses. Nehmen Sie Ihren eigenen Hund an die Leine und lassen Sie ihn im Notfall los. Warten Sie, bis die Tiere merken, dass Sie keine Gefahr für die Herde darstellen. Detaillierte Infobroschüren erhalten Sie bei den Gästeinformationsstellen des Parc Ela oder auf dessen Verhaltenstipp-Webseite.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Davos ist das Campieren, d.h. das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen, ausserhalb von behördlich bewilligten Standorten untersagt. Die Gemeinde Davos und der Tourismusverband Davos Klosters untersagen Wildcampen im Tal und auf dem Gemeindegebiet.

Das freie Campieren auf Gemeindegebiet ist verboten. Bei Privatgrundstücken muss der Eigentümer um Erlaubnis gefragt werden. Der Verein Parc Ela - wie auch die IG Wiesner Alpfest - unterstützt freies Campieren und Biwakieren in der Natur nicht.

Und von den Wölfen und Bären fangen wir lieber gar nicht erst an...! 

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